- Vieles wird sich für Sie verbessern.
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
- Alleinstehende Erwachsene 502,- Euro
- Volljährige Partner:innen 451,- Euro
- Kinder (14-17 Jahre) 420,- Euro
- Kinder (6-13 Jahre) 348,- Euro
- Kinder bis fünf Jahre 318,- Euro
WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Weitere Änderungen finden Sie hier