Bildung und Teilhabe
Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die Bürgergeld bezieht, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
- ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
- Übernahme für Mittagessen in Kita, Schule oder Hort
- Lernförderung (Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
- Schülerbeförderung soweit nicht anderweitig abgedeckt
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 Euro pro Monat oder maximal 180 Euro pro Jahr
- Schulbedarf in Form eines Zuschusses zu Beginn des Schuljahres und im darauffolgenden Februar
Ihr Antrag
Hier können Sie sich das Antragsformular Bildung und Teilhabe herunterladen.