Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Ihre Grundsicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • den Regelbedarfen für erwerbsfähige Leistungsempfänger/innen und ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen
  • den Mehrbedarfen
  • den Kosten für eine angemessene Unterkunft und deren Heizung

Die Summe, die sich daraus ergibt, erhalten Sie monatlich im Voraus. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag  stellen, falls Sie weiter Leistungen benötigen.

Ihre Krankenversicherung

Mit der Bewilligung von Bürgergeld werden Sie Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten trägt das Jobcenter.

Gut zu wissen:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine individuelle Leistung auf Grundlage Ihrer persönlichen Lebensumstände. Sollten sich persönliche oder wirtschaftliche Gegebenheiten ändern, sind Sie in der Pflicht, Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter unverzüglich zu informieren. Zu den häufigsten Anlässen zählen Einkommensänderungen, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat oder Umzug.

Einmalige Leistungen

Zu den einmaligen Leistungen zählen:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung mit Bekleidung (in bestimmten Fällen, z.B. nach JVA-Aufenthalt oder Wohnungsbrand)
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
  • Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
  • Zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe