Mehrbedarfe
Menschen in besonderen Lebenssituationen haben erhöhte Lebenshaltungskosten – zum Beispiel, wenn sie auf eine besondere Ernährung achten müssen.
- Erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung erhalten von 35 Prozent zusätzlich zu ihrem
- Regelbedarf, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.
- Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent.
- Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.