Für Menschen mit Handicap, Schwangere und Alleinerziehende

Menschen in besonderen Lebenssituationen haben erhöhte Lebenshaltungskosten – zum Beispiel, wenn sie auf eine besondere Ernährung achten müssen.

  • Erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung erhalten von 35 Prozent zusätzlich zu ihrem
  • Regelbedarf, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.
  • Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent.
  • Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

weitere Informationen

Die genaue Berechnung Ihres Mehrbedarfs erläutert Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner.